Aufarbeitung in der Geschichte

Helmut Bräutigams "Heilen und Unheil"
Eine verpasste Chance im Dienst der Evangelischen Kirche Wittenberg


Das Buch von Helmut Bräutigam (siehe unten Quellenangabe 1), das zugleich ein Gutachten über den Chefarzt Paul Bosse sein soll, hat eine bewegte Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2009 hineinreicht. Die Entstehungsgeschichte dieses Buches ist nicht unwichtig, um es einordnen zu können.

Die Schrift ist eine lebendige Schilderung der Geschichte des Paul-Gerhardt-Stifts (PGSts) zwischen 1918–1945, mit dem Schwerpunkt des Kündigungsgeschehens 1933–35 des „jüdisch versippten“ Chefarztes Paul Bosse.
Hierzu: Buchpräsentation am 2.4.2017:
Bericht in der MZ/Wittenberger Ausgabe vom 3.4.2017, S. 9 (→"Licht auf dunkle Kapitel")
und zwei Leserbriefe ( → Leserbrief 1, 10.04.2017 und → Leserbrief 2, 21.04.2017)

Die Absicht, die Geschichte der Paul-Gerhardt-Stiftung (PGStung) in der Zeit des Nationalsozialismus erstmalig wissenschaftlich untersuchen zu lassen, ergibt sich 2009 auf Grund von Zweifeln an der bisherigen Form der Erinnerung oder Nicht-Erinnerung an den ehemaligen Chefarzt Paul Bosse, die von uns mehrfach im Laufe jenes Jahres geäußert werden. Wir schlagen hierfür einen von der Kirche unabhängigen, jedoch von der EKD empfohlenen Gutachter, den Medizinhistoriker Prof. Kaiser vor (→ Schreiben an Probst Kasparick 08.11.2009). Die bis zum damaligen Zeitpunkt offizielle Version der Trennung des Stifts von seinem Chefarzt beruft sich auf Böhmer (1988), die 2009 unverändert nachgedruckt werden soll
(→ Text zur geplanten Herausgabe des Buches "Das heilkundige Wittenberg",
siehe unten Quellenangabe 2).

Die PGStung entscheidet sich 2010 nicht für einen kirchenunabhängigen Gutachter, sondern für Helmut Bräutigam, einen bei der Diakonie angestellten Historiker. Kommentar unseres wissenschaftlichen Begleiters Prof. Messerschmidt: „Kirche untersucht Kirche“. Schon im gleichen Jahr legt sich der spätere Autor von „Heilen und Unheil“ auf eine Aussage fest, die wir schon damals als einen Beweis seiner Abhängigkeit ansehen, obwohl er von Beginn an, noch ehe wir ein Wort mit ihm wechseln, auf seine „Objektivität“ pocht.

Dass dieses Buch erst 2017 erscheint, hat mehrere Gründe. Um die Umstände zu erfassen, die Paul Bosses Kündigung umfassend illustrieren, ist zum Ersten der Besuch mehrerer Archive notwendig. Die juristische Einordnung des Kündigungsgeschehens ist eindeutig und mit den schon seit vielen Jahren im Archiv des Paul-Gerhardt-Stifts aufbewahrten Unterlagen zu treffen, die schon 1978 Böhmer in seinem ersten Geschichtsabriss zur Verfügung gestanden haben. Neue Dokumente sind dazu nicht erforderlich. Aber so einfach und ungeschminkt will das nicht gesagt sein. Die Schilderung der näheren Umstände durch neue Dokumente dient nicht dazu, den juristischen Blick zu schärfen, sondern eher dazu, ihn zu trüben. Ende 2013 findet eine 'Neuorientierung' der PGStung statt im Umgang mit der bisherigen Aufarbeitung seiner Geschichte, die eine Streichung seiner Geschichtswebsite zur Folge hat, die wir mühsam für den Zeitraum 1933/35 ausgehandelt hatten (→ Auszug aus der früheren Version der Geschichtswebsite des PGSt).

Zum anderen erscheint 2014/15 mit unserem Buch „Paul Bosse. Seine Klinik in Wittenberg. Unerwünschte Wahrheitssuche“ unsere Schilderung des Kündigungsgeschehens und unsere Erfahrungen mit dem PGStung bis 2014. Darauf ist das Buch „Heilen und Unheil“ eine Antwort. Als 3. Punkt des späten Erscheinens kann man die Schwierigkeit vermuten, dieses Buch, das nicht grundlos 1945 endet, so 'sicher' zu machen, dass nicht der mit dem PGSt eng verbundene ehemalige MP Böhmer und die evang. Kirche Wittenbergs wegen seiner (ihrer) tendenziösen Darstellungen in Erklärungsnöte geraten. Es ist ein Gutachten, das Manches im Dunkeln lässt, dafür Anderes so hell werden läßt, dass das Wesentliche verborgen bleibt. So bleibt – bei aller Kleinteiligkeit des Kündigungsgeschehens – der 'Vertrag' vom 23.12.1933 unverstanden. 2017, im Lutherjahr, will man möglichen Fragen mit der Herausgabe eines detaillierten Buches zuvorkommen und eine Antwort finden auf unser Buch.

Zu begrüßen ist, dass die längst fällige Debatte um die fast 300 Zwangssterilisierten im Paul-Gerhardt-Stift angestoßen wird. Das Stift gehörte zu den 92 evangelischen Kliniken, die auf Antrag der Inneren Mission zur Zwangssterilisation zugelassen wurden – die staatlichen/kommunalen Kliniken waren dazu verpflichtet. Dass Paul Bosse als von der Klinikleitung hierzu bestimmter Chefarzt Zwangssterilisationen in seiner letzten Zeit am Stift vorgenommen haben soll – trotz „auffälliger“ Unverfügbarkeit von OP-Akten (für den Zeitraum von Sept. 1933 bis Oktober 1935 sind sie nicht in der „Verfügungsgewalt des PGSt“) –, ist traurig und aus heutiger Sicht schwer zu entschuldigen. Es ist zu wünschen, dass das Thema der Zwangssterilisation am Paul-Gerhardt-Stift Gegenstand ausgiebiger Forschung werde und eine Rehabilitierung der Opfer in angemessener Weise erfolge.(siehe unten Anmerkung 1)

Das Buch bemüht sich 'objektiv' zu sein. Dazu werden eine Vielzahl von Dokumenten aufgeführt, spannend und bunt, die die Zeitumstände des Geschehens beleuchten. Besonders interessant ist es, wenn Dokumente erscheinen, die ein Ereignis schildern, das bisher nur bekannt war, um Paul Bosse zu diffamieren (z.B. Bräutigam, Dokument Nr. 4). Leider geht die Gleichung “viele Dokumente ergeben grosse Objektivität“ nicht automatisch auf – die Dokumente müssen in den Kontext eingeordnet werden, sonst stellt sich ein unliebsamer Kontext automatisch her. Das Dokument (Bräutigman, Dokument Nr. 38) über die „Neuregelung des Gehalts ..“ von 1929 ergibt nur einen Sinn, wenn Aussagen über die Höhe und Entwicklung vergleichbarer Chefarztgehälter mitgeteilt werden, und im Zusammenhang mit dem Vertrag von 1922 (Bräutigam, Dokument Nr. 36 → Vertrag von 1922). Da hier aber nicht über die absolute Höhe gesprochen wird, ist kein Vergleich möglich. So bleibt der Gedanke zurück, Paul Bosse gehe es in der Hauptsache ums „Finanzielle“, eine Interpretationslinie, die seit 1935 zur Rechtfertigung herangezogen wird. Daneben werden zur Genüge Dokumente angeführt, die zeigen, wie froh man von Seiten der PGStung ist, einen derart engagierten Chefarzt für das Stift zu haben. Aber: Semper aliquid haeret.

Allerdings ist der Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses, der 18.3.1929, also außerhalb der 'einjährigen Kündigungsfrist' bedeutsam, denn auch Bräutigam argumentiert, nur innerhalb dieser Kündigungsfrist sei es möglich, neue Vertragsbedingungen auszuhandeln. Schöttler, der Vorstandsvorsitzende, weiß, dass dies nicht stimmt. Jederzeit kann ein neuer Vertrag geschlossen werden – es müssen sich die Vertragsparteien nur einig sein. Bereits die ungewöhnliche Verquickung „Kündigung zwecks Vertragsänderung“ ist Resultat des Unrechts nach dem 30.1.1933, dem Paul Bosse angesichts seiner Lage als „jüdisch Versippter“ notgedrungen zustimmen muss. Selbst dieses Junktim möchte Schöttler nicht gelten lassen (Bräutigam, Dokument Nr. 50). Bräutigam will Schöttler unterstellen, ihm sei an einer weiteren Beschäftigung von Paul Bosse gelegen. Das ist reine Vermutung, denn warum sollte er auf einmal auf die Macht verzichten, die ihn am 23.12.1933 den Vertrag von 1922 brechen ließ. Klar ist lediglich, dass Schöttler eine Kündigung ausspricht, die nicht nötig ist, um den neuen 'Vertrag' in Kraft zu setzen: Damit wird Paul Bosse vollends zum Spielball der PGStung.

Es gibt in Bräutigams Buch zwei weitere Stellen, die alles überschatten und Vieles zunichte machen, was er konstruktiv aufbaut. Zu seiner Verteidigung muss man anführen, dass sein Gutachtenauftrag nur bis 1945 geht. Dies ist eine willkürliche Festsetzung, weil es im Jahr 1945 nicht zu einem Ende der für die NS-Zeit typischen Argumentation kommt, wie sich sein Rauswurf aus dem PGSt angeblich zugetragen habe. Sondern es wird ab den 1970er Jahren z.T. so argumentiert, wie es zu NS-Zeiten noch nicht einmal üblich ist (→ Böhmer 1983). Doch Bräutigam muss etwas zerschneiden, das zusammengehört. Nicht willkürlich, sondern ganz bewusst ist diese Terminierung, denn sie soll all die schützen, die sich an Paul Bosses Diffamierung beteiligt haben. Wie sehr das Buch von diesem Geist getragen ist, wird besonders bei dem Verschweigen des sog. Schutzbriefs von 1935 nach dem Reinsdorfer Unglück deutlich. Die Erwähnung dieses Schutzbriefes, die in kaum einer Veröffentlichung fehlt, die sich mit Paul Bosses Biografie befasst, ist Bräutigam kein Wort wert: Es lassen sich nämlich dafür nicht nur keine Beweise finden, sondern nur Hinweise, dass es diesen Schutzbrief nicht gibt. Aber trotz dieser Quellenlage will Böhmer selbst 2009 nicht darauf verzichten: Es ist ein Schutzbrief im Interesse des PGSts. Bräutigam hätte darauf eingehen müssen, dass der sogenannte Schutzbrief von 1935 für die schriftliche Überlieferung gleichzeitig so erwähnenswert wie falsch ist.

Es ist von den beiden Linien Wittenberger Interpretation des Rauswurfes von Paul Bosse die Rede. Einmal sei es die „jüdische“ Frau, ein anderes Mal müssen die „beruflichen Fehlleistungen“ dafür herhalten, meistens jedoch Beides. Dass jedoch die „beruflichen Fehlleistungen“ eine Linie sind, die vom PGSt in die Welt gesetzt, vor allem durch Böhmers Arbeiten zugespitzt und am Leben gehalten wird und dem Stift dadurch eine weiße Weste besorgt wird, braucht er so nicht erwähnen. Um dies nicht deutlich werden zu lassen, muss diese „Linie“ am Ort so konstruiert werden, als ob sie unabhängig vom PGSt bestehe, als ob sie Bräutigam 'schon immer fertig' vorgefunden habe. So kann er alle die, die diffamiert haben, freisprechen, denn sie haben nur eine „Linie“ beschrieben, die vorhanden war. Böhmer nennt es „vom Hörensagen“.

Aber den 'größten Gefallen' erweist er der PGStung, indem er Paul Bosses Anstellungsvertrag von 1922 (6) hinstellt als befristeten Vertrag, den beide Seiten alle 6 Jahre hätten kündigen dürfen. Selbst wenn im Vertrag für einen juristischen Laien Missverständliches (siehe auch die Seite Anstellungsvertrag 1922) steht, so hätte Bräutigam juristischen Sachverstand zuziehen müssen. Dass er dies erkennbar nicht tat, ist verwunderlich, aber auch vielsagend. Er betrachtet den Vertrag von 1922 genauso wie die Schwerkriegsbeschädigung aus dem 1. WK mit ihren Folgen für Paul Bosses Kündbarkeit mit laienhaftem, aber anscheinend gewünschtem Blick.

Durch die aufgestellte und für die PGStiftung so wichtig wie falsche Behauptung, Ende 1933 sei eine Kündigung nach dem Vertrag von 1922 von Paul Bosse durch das Stift möglich gewesen, entpuppen sich Bräutigams Ausführungen zum gesamten Kündigungsgeschehen als eine Neuauflage der Bemühungen, das Paul-Gerhardt-Stift weißzuwaschen (siehe unten Anmerkung 2). Dass dennoch das Paul-Gerhardt-Stift ein 'blaues Auge' davonträgt, liegt daran, dass nicht jede Glaubwürdigkeit verspielt werden soll. Wie verzweifelt die juristische Argumentation Bräutigams ist, erkennt man, dass er aus einem 1946 zur Abwehr von Entschädigungszahlungen, eigens für das Paul-Gerhardt-Stift erstellten Gutachten schöpft, um das juristische Vorgehen 1933/34 zu erklären. Dabei verschwindet, wegen der bewußt falschen Prämisse, das eigentliche Unrecht: Der Zwang, dem Paul Bosse von Seiten der Stiftung unterliegt und ihn den Vertrag vom 23.12.1933 unterschreiben läßt, der aus einem unbefristeten einen befristeten macht (siehe unten Anmerkung 3). Was bei Bräutigam danach kommt, ist freihändiges Argumentieren, eine Konstruktion mit Vorgaben und kein Versuch einer Rekonstruktion. Selbst Böhmer (1978) redet von „offensichtlich berechtigte(n) Gegenforderungen“ Paul Bosses an das Stift nach der Kündigung Ende Dez. 1933, was Böhmer allerdings später (1983 und 1988[2009]) nicht mehr wiederholen wird.

Die naheliegende Frage, warum die PGStung ihrem verdienstvollen Chefarzt, wofür das Buch viele Beispiele anführt, den unbefristeten Anstellungsvertrag nach der kaum zweijährigen Probezeit in Bräutigams Sicht verweigert, versucht er noch nicht einmal aufzuwerfen – es muss also doch etwas dran sein an den „beruflichen Fehlleistungen“. Nach dem eindeutigen Urteil, das für Paul Bosses Rauswurf allein seine "jüdische Versippung" verantwortlich macht, bleibt ein 'Rauschen' zurück, das das gefällte Urteil anzweifelt. Es ist ein Zwielicht, in dem Bräutigam und die PGStung stehen. Schade. Damit geht Bräutigam noch einen Schritt weiter als Böhmer (→ Böhmer 1988, → Böhmer 2009), der dies nie explizit behauptet hatte, und erweist sich als der neue Historiker im Dienst der Evang. Kirche Wittenbergs mit seiner „erwünschten Wahrheitssuche“.



Anmerkung 1
Zwischenzeitlich (1.12.2017) hat sich herausgestellt, dass die Schlußfolgerungen, die der Historiker Bräutigam zieht und mit denen er die Sterilisationstätigkeit Paul Bosses belegen will, auf einem gefälschten Operationsbuch beruhen. Die vermeintlichen, Paul Bosse zugeschriebenen, Daten sind nach Paul Bosses Tätigkeit im PGSt, frühestens im Januar 1936, aufgezeichnet worden. Das von Bräutigam eingesehene Operationsbuch enthält, zumindest was die ersten beiden Monate Nov. und Dez. 1935 betrifft, keine Originalaufzeichnungen. Es ist unklar, wann diese Fälschung stattgefunden hat, ob damals oder in neuerer Zeit. Die Originale der Operationsbücher 1934/1935 sind verschollen. So bleibt weiterhin ungeklärt, wer die Zwangssterilisationen 1934/1935 im PGSt ausgeführt hat, allerdings muss man konstatieren, dass die PGStung großes Interesse zeigt, Paul Bosse für die Eingriffe verantwortlich zu machen, ohne belastbare Beweise anführen zu können (siehe auch Zwangssterilisation: Fälschung statt Beleg).

Anmerkung 2
Das nationalsozialistische Un-Recht hatte dem schon vorgebeugt. § 1 Abs.1 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7.4.1933, kurz der „Arierparagraph“ genannt, sah auch da die Entlassung für den Fall vor, in dem „die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen“ - wie bei Paul Bosse. Seine Kündigung – der erste Schritt seines Rauswurfs – atmet ganz das Mitte November 1933 ausgesetzte Kirchengesetz, das als verschärfte Form des staatlichen „Arierparagraphen“ im September in die preußische Landeskirche eingeführt worden war. Die im Ort betriebene „Bereinigung der Wittenberger Ärzteschaft“ während des Jahres 1933 wird verschwiegen ebenso wie die damit einhergehende Erpressbarkeit Paul Bosses durch die Stiftung: Nur so kann Bräutigam im Hinblick auf den 23.12. von einer „grundsätzlichen Einigung“, von einer „Vereinbarung“ mit der Stiftung sprechen. Aber es macht deutlich, wo der 2010 gestartete, „sachliche Distanz zu allen Seiten“ haltende Historiker (Bräutigam am 18.3.2011 über sich) 2017 gelandet ist.


Anmerkung 3
Bräutigam macht sich Gedanken, warum der Vorstandsvorsitzende Schöttler so zögerlich die Kündigung Paul Bosses betreibt. Wegen seiner Festlegung, der Vertrag von 1922 erlaube eine Kündigung durch das Stift, entgeht ihm der naheliegendste Grund für Schöttlers Verhalten: Als „verhandlungserfahrener“ Vorsitzender (Bräutigam, 24.8.11) weiß Schöttler natürlich, dass der Vertrag von 1922 nur eine einseitige, alle sechs Jahre wiederkehrende Kündigungsmöglichkeit von Paul Bosse vorsieht und auch im Fall eines neuen Vertrages nicht gekündigt werden muss – er zögert wahrscheinlich deshalb so lange.


Quellenangabe 1:
Helmut Bräutigam
Heilen und Unheil
Zur Geschichte des Paul-Gerhardt-Stifts zwischen 1919 und 1945

Herausgegeben von der Paul-Gerhardt-Stiftung
DREI KASTANIEN VERLAG
1. Auflage 2017
ISBN 978-3-942005-64-7

zum Autor(aus dem Buch, S. 4)
Helmut Bräutigam, M.A., Historiker, Leiter des Historischen Archivs des Evangelischen Johannesstifts in Berlin. Studium der Geschichtswissenschaften und der Evangelischen Theologie an der Freien Universität Berlin und der Kirchlichen Hochschule Berlin. Forschungen, Publikationen und Ausstellungstätigkeit zur deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts.


Quellenangabe 2:
Herausgegeben von
Wolfgang Böhmer
Andreas Wurda
Das heilkundige Wittenberg
Zur Geschichte des Wittenberger Gesundheits- und Sozialwesens von der Stadtfrühzeit bis zur Neuzeit
Veröffentlichung der Städtischen Sammlungen der Lutherstadt Wittenberg, Band 15
Drei Kastanien Verlag 2009
1. Auflage in 500 Exemplaren
ISB 978-3-942005-10-4

erg. 18.04.2018
URL:
http://www.paul-und-kaete-bosse.de/pkb-aufarbeitung/pkb_aufarbeitung_heilen_und_unheil.html

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